Die Struktur des Landesseniorenrats



 

Der Landesseniorenrat ist eine Organisation „sui generis“. Er besitzt keinen Rechtsstatus, sondern wird qua Gesetz als Beratungsorgan gebildet. Der Trägerverein ist der Rechtsvertreter des Landesseniorenrates und fördert damit die Arbeit des LSR. Über ihn werden Verträge abgeschlossen, Mittel beantragt, verwaltet und abgerechnet. Er setzt sich autonom qua seiner Satzung für die Förderung von Mitwirkungs- und Teilhaberechte ein.

Die Mitglieder sind eine vom Trägerverein berufene Person, Seniorenbeauftragte der Landkreise und kreisfreien Städte sowie bis zu zehn weitere Personen, die sich in besonderer Weise um die Belange der Senior*innen verdient gemacht haben. Alle sind gleich stimmberechtigt.

Die*Der Seniorenbeauftragte ist ein*e ehrenamtliche*r Multifunktionsbeauftragte*r, die*der die Arbeit der kommunalen Seniorenbeiräte unterstützt, Ansprechperson für die Senior*innen ist, mit der kommunalen Verwaltung im Interesse der Senior*nnen zusammenarbeitet, gegenüber den Kreis- oder Stadträten Stellungnahmen abgibt und Vorschläge unterbreitet. Sie*Er vertritt die Interessen der Senior*innen der Kommunen im Landesseniorenrat. Die kommunalen Seniorenbeiräte sind Ansprechpersonen für die Senior*innen; sie beraten die Gemeinden und Landkreise in Angelegenheiten der Senior*innen, erarbeiten Stellungnahmen sowie Empfehlungen und unterstützen den Erfahrungsaustausch zwischen den Trägern der Seniorenarbeit. Sie sind vor allen Entscheidungen des Gemeinde- oder Stadtrats, die überwiegend Senior*innen betreffen, anzuhören. Sie haben ein Vorschlagsrecht für die Wahl eines*einer Seniorenbeauftragten.

Die Landesarbeitsgemeinschaft der kommunalen Seniorenbeiräte (LAG) ist ein informeller Zusammenschluss der Seniorenbeiräte in einer nicht rechtsfähigen Arbeitsgemeinschaft des Landesseniorenrats. Sie wählt eine*n Sprecher*in, die*der in der Regel Mitglied des Landesseniorenrates ist und die kommunalen Seniorenbeiräte direkt nach außen auf der Landesebene vertritt. Ihre*Seine Funktion besteht vor allem darin, den Erfahrungsaustausch zwischen den Seniorenbeiräten zu organisieren.

Der Vorstand des LSR bildet sich aus drei Mitgliedern des Landesseniorenrates, die in geheimer Wahl in der Regel für fünf Jahre gewählt werden. Sein Mandat ist gekoppelt an die Dauer der gesetzlichen Amtszeit der Kreistage bzw. Stadträte. Er vertritt den Landesseniorenrat nach außen.

Die drei hauptamtlichen Mitarbeiter*innen der Geschäftsstelle erledigen das operative Geschäft, bereiten Sitzungen vor, organisieren Fachtagungen und Workshops und sind Ansprechpartner*innen für alle involvierten Akteur*innen.