Aufgaben
Kommunale Seniorenbeiräte sind eigenständige, konfessionell, partei- und verbandspolitisch unabhängig arbeitende Interessenvertretungen der Senior*innen in den Gemeinden und Landkreisen.
Ihre Aufgaben bestehen in folgenden:
- die Beratung der Gemeinden, der Landkreise und kreisfreien Städte in Senior*innen betreffenden Angelegenheiten,
- das Erarbeiten von Stellungnahmen und Empfehlungen,
- Unterstützung des Erfahrungsaustauschs zwischen den Trägern der Seniorenarbeit
- die Interessenvertretung in kommunalpolitischen Gremien,
- die Wahrnehmung des Anhörungsrechts, das als Pflichtaufgabe formuliert ist, in Senior*innen betreffenden Belangen.
Seniorenbeiräte sind Ansprechpartner für Senioren und Seniorinnen in den sie betreffenden Fragen.